Strukturen

Strukturen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit

Mitbestimmungsprozesse im Rahmen evangelischer Kinder- und Jugendarbeit finden in zwei Bereichen statt: im Jugendverband der Evangelischen Jugend in Köln und Region und im Rahmen kirchlicher Strukturen.

Beide sind miteinander vernetzt, aber für sich selbstständig.

Voraussetzung für staatliche Förderung von Kinder- und Jugendarbeit ist eben diese Trennung, Kinder- und Jugendarbeit muss eigenständige Strukturen vorweisen, die sie gegenüber der Erwachsenenorganisation selbstständig machen. Nur so ist es für die Gemeinden möglich, kommunale und andere öffentliche Mittel für Jugendverbandsarbeit zu erhalten, die für den Jugendverband Evangelische Jugend gezahlt werden.

Mitbestimmung in kirchlichen Strukturen

Auf der Gemeindeebene ist dies der Jugendausschuss. Dieser Ausschuss berät das Presbyterium zu Fragen der Kinder- und Jugendarbeit. Für die Umsetzung sind hauptberufliche Mitarbeiter:innen sowie Pfarrer:innen zuständig. Aus den Kirchengemeinden werden bis zu drei Jugendliche in die Jugendverbandsvollversammlung der Evangelischen Jugend in Köln und Region (EJKR) delegiert. 

Eine Besonderheit stellt auf der Ebene des Kirchenverbandes Köln und Region der Fachausschuss übersynodale Jugendarbeit dar. Dieser berät und entscheidet im Auftrag der Verbandsvertretung über die Umsetzung der Arbeit durch das Evangelische Jugendreferat Köln und Region.

Alle Kirchenkreise sind zusammen in der Evangelischen Kirche im Rheinland zu einer Landeskirche zusammengefasst. Einmal im Jahr kommen alle auf der sog. Landessynode zusammen. Auf Landesebene gibt es auch einen Jugendverband, die Evangelische Jugend im Rheinland. Aus allen Kirchenkreisen kommen hier bis zu drei haupt- und ehrenamtliche Vertreter zusammen um gemeinsam den Jugendverband zu lenken. Die Treffen finden zwei mal im Jahr statt und nennen sich Delegiertenkonferenz (DK).

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