Auf der Gemeindeebene ist dies der Jugendausschuss. Dieser Ausschuss berät das Presbyterium zu Fragen der Kinder- und Jugendarbeit. Für die Umsetzung sind hauptberufliche Mitarbeiter/innen sowie Pfarrer/innen zuständig.
Jede Gemeinde gehört einem Kirchenkreis an. Wie auf Gemeindeebene gibt es auch auf Kirchenkreisebene einen Synodalen Jugendausschuss. Sie beraten Belange der Kinder- und Jugendarbeit, die alle Gemeinden im Kirchenkreis betreffen. Für die Umsetzung der Beschlüsse ist das Jugendreferat Köln und Region zuständig.
Eine Besonderheit stellt auf der Ebene des Kirchenverbandes Köln und Region der Fachausschuss übersynodale Jugendarbeit dar. Dieser berät und entscheidet im Auftrag der Verbandsvertretung über die Umsetzung der Arbeit durch das Evangelische Jugendreferat Köln und Region.
Alle Kirchenkreise sind zusammen in der Evangelischen Kirche im Rheinland zu einer Landeskirche zusammengefasst. Einmal im Jahr kommen alle auf der sog. Landessynode zusammen. Auf Landesebene gibt es auch einen Jugendverband, die Evangelische Jugend im Rheinland. Aus allen Kirchenkreisen kommen hier bis zu drei haupt- und ehrenamtliche Vertreter zusammen um gemeinsam den Jugendverband zu lenken. Die Treffen finden zwei mal im Jahr statt und nennen sich Delegiertenkonferenz (DK).