Was bedeutet was?

Auf dieser Seite erklären wir euch verschiedene Begriffe aus dem Gremienleben. Damit ihr sie schneller finden könnt haben wir das ganze nach Gemeindeebene, Kirchenkreisebene, Kirchenverbandsebene und Landeskirchlicher Ebene getrennt.

Wenn euch noch Begriffe fehlen, wendet euch gerne an unsere Referentin für Partizipation:

Julia Körfgen
Referentin für Partizipation, Geschäftsführung des Jugendverbandes

Kontakt:

Mail: julia.koerfgen@ekir.de

Fon: 017661418385

Die Gesamtübersicht der Begriffe, zusammen mit den Strukturen, gibt es hier zum Download:

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Die Erklärung der Strukturen gibt es hier.

GEMEINDEEBENE

• Leitet und vertritt die Kirchengemeinde

• Mitglieder im Presbyterium: PfarrerInnen, PresbyterInnen ,gewählte MitarbeiterInnen, Ehrenamtliche

• Aufgaben: Das Presbyterium entscheidet übergeistliche, verwaltungsmäßige, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten und lenkt das Gemeindeleben.

• Mitglieder: JugendleiterIn, VertreterInnen aus dem Presbyterium, PfarrerIn und Ehrenamtliche aus der Kinder und Jugendarbeit

• Aufgaben: Beratung über die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde, d.h. über deren Konzept, die Planung von Veranstaltungen, Gruppen, Freizeiten usw.

KIRCHENKREISEBENE

• Mitglieder: SuperintendentIn, Assessor (StellvertreterIn des SuperintendentIn), Skriba (StellvertreterIn des Assessors) und in der Regel vier, in Ausnahmefällen sechs Synodalältesten. Während die ersten drei Ämter von Theologen besetzt werden, sind die Synodalältesten stets Nicht-Theologen.

• Den Vorsitz im Kreissynodalvorstand (wie auch in der Kreissynode) führt der SuperintendentIn.

• Aufgaben: Leitung des Kirchenkreises, Aufsichtsfunktionen gegenüber den Gemeinden Kreissynode

• Mitglieder: GemeindepfarrerInnen und delegierte PresbyterInnen

• Sie stellen das eigentliche Leitungsorgan des Kirchenkreises dar

• Aufgaben: Vertrauensvolle Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen, Hauptberuflichen, Jugendausschüssen und Presbyterien, Schulungen ehrenamtlicher MitarbeiterInnen: Grundkurse zum Erwerb der Jugendleitercard (www.juleica.de), Mitarbeitertage, Fortbildungsangebote

• Vertretung der Ev. Jugend in der Öffentlichkeit und in kirchlichen und kommunalen Ausschüssen/Gremien

• Aufgaben: Leitende Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Kreissynodalvorstand, Ordination von PfarrerInnen, Konfliktberatung der Kirchengemeinden, Dienstaufsicht über kirchliche Amtsträgerinnen und –träger und Gremien, Seelsorge und Beratung von TheologInnen, MitarbeiterInnen, Einberufung von Konferenzen, Konventen und Sitzungen sowie die Ausführung von Beschlüssen und andere organisatorische, verwaltende und repräsentative Aufgaben.

KIRCHENVERBANDSEBENE

• Facheinrichtung des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region und die Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend Köln und Region

• Aufgaben: Beantragung und Weitergabe von Zuschüssen der Stadt Köln und des Landes NRW für die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinden, Kirchenkreise und evangelischen Jugendverbände.

• Organisation von gemeinsamen Veranstaltungen für Jugendliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen aus allen Gemeinden in Köln und Umgebung.

• Durchführung von Fachtagungen für hauptberufliche Mitarbeiter:innen.

• Beratung und Hilfe in allen Fragen der Kinder- und Jugendarbeit für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen, PfarrerI:inen, Presbyter:innen und andere in übersynodalen Belangen.

• Zusammenschluss der Jugendarbeit aller Gemeinden in den 4 Kirchenkreisen und den tätigen Vereinen

• Aufgaben: jugendpolitische Zielsetzungen evangelischer Jugendarbeit im Bereich des Ev. Kirchenverbandes Köln und Region beraten und abstimmen, Beratung und Konzeption für übersynodale Jugendarbeit übernehmen, das Jugendreferat bei der Vertretung der Evangelischen Jugend in der Öffentlichkeit beraten und unterstützen, VertreterInnen für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln, den Kölner Jugendring und sonstige Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften entsenden, bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen des Jugendreferats und gemeinsamen Veranstaltungen der Kölner Kirchenkreise mitwirken, den Vorstand des Kirchenverbandes in allen Fragen der Jugendarbeit beraten.

• Vertretung der Jugendarbeit auf Kirchenverbandsebene, findet zweimal im Jahr statt

• Die Jugendverbandsvollversammlung verbindet die Jugendarbeit der Gemeinden und der kirchlichen Vereine und Verbände zu einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Titel Evangelische Jugend in Köln und Region 

• Mitglieder: Delegierte Ehrenamtliche und Hauptberufliche aus den Kirchengemeinden

• Aufgabe: Arbeitsvorhaben und gemeinsame Aktionen werden abgestimmt, Beratung zu Fragen, Belangen und Themen, die die evangelische Jugendarbeit in Köln und Region betreffen

LANDESKIRCHE

• Mitglieder: 210 stimmberechtigte Mitglieder – Abgeordnete der 38 Kirchenkreise, Superintendent:innen drei Theologie-Professor:innen, Mitglieder der Kirchenleitung

• Aufgabe: oberstes Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland, trifft wesentliche Entscheidungen für die EKiR, nimmt Stellung zu theologischen und gesellschaftlichen Fragen, entscheidet über Kirchengesetze und Haushalt

• Vertretung der Jugendarbeit auf landeskirchlicher Ebene, findet zweimal im Jahr statt

• Die Delegiertenkonferenz verbindet die Jugendarbeit der Gemeinden und Kirchenkreise, der landeskirchlichen Einrichtungen, der Evangelischen Jugendwerke und Verbände zu einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Titel Evangelische Jugend im Rheinland

• Mitglieder: Delegierte Ehrenamtliche und Hauptberufliche aus den Kirchenkreisen

• Aufgabe: Arbeitsvorhaben und gemeinsame Aktionen werden abgestimmt, Beratung zu Fragen, Belangen und Themen, die die evangelische Jugendarbeit im Rheinland betreffen

• Mitglieder: 694 Gemeinden in 38 Kirchenkreisen und 9 Werken und Verbänden

• Aufgaben: Vertretung der Interessen der Evangelischen Jugend gegenüber anderen Jugendverbänden, Ausführung von Beschlüssen und Wahrnehmung von Aufträgen der Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland, Vertretung aller gemeinsamen Belange der Evangelischen Jugend insbesondere bei kirchlichen, gegenüber staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen gegebenenfalls mit anderen Jugendverbänden

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